Haben Sie sich dafür entschieden, anders zu leben – in einem leichteren, sparsameren und umweltfreundlicheren Zuhause?
Sie planen, in einem Tiny House zu leben, und fragen sich, welche gesetzlichen Bestimmungen für alternative Wohnformen gelten? Darf man ein Tiny House auf einem Grundstück errichten, das nicht für den Bau zugelassen ist?
1- ALUR-Gesetz: französisches Gesetz über Leichtbauwohnungen
Eine andere Art des Wohnens ist gesetzlich nicht mehr verboten. Seit 2014 erleichtert das Gesetz ALUR (Zugang zu Wohnraum und erneuerte Stadtplanung) oder Duflot II den Zugang zu Wohnraum , insbesondere im Hinblick auf die Errichtung alternativer Wohnformen , und behandelt leichte und mobile Wohnformen wie feste Wohnformen.
Das Leben in leichten, demontierbaren und mobilen Behausungen (Jurte, Tipi, Wohnwagen, Tiny House usw.) ist nun möglich.
Vor allem aber müssen diese, um als Leichtbauwohnungen zu gelten, einige Voraussetzungenerfüllen:
- Die Montage erfolgt ohne den Einsatz von schwerem Gerät, ebenso wie der Abbau
- Kein Element, aus dem sie bestehen, oder das zu ihrer Innenausstattung gehört, ist fest montiert
- Die Anschlüsse an die öffentlichen Versorgungsnetze (Wasser, Strom und Kanalisation) dürfen das Budget der Kommunen nicht belasten
- Der Bewohner muss für Sauberkeit, Hygiene und Instandhaltung der Räumlichkeiten sorgen, um Brände zu vermeiden.
2 – Parken und Vorschriften
Für diese Mini-Häuser ist keine Baugenehmigung erforderlich.
Wenn das Tiny House länger als drei Monate auf einem Grundstück steht, reicht es aus, beim Rathaus eine Voranmeldung einzureichen (bei einer Grundfläche von mehr als 20 m² muss ein Bauantrag gestellt werden, doch Tiny Houses überschreiten in der Regel nicht die 20 m²-Grenze).
Wo dürfen diese kleinen Häuser aufgestellt werden? Ist ein Tiny House auf einem nicht bebaubaren Grundstück erlaubt?
Heutzutage bedeutet der Besitz eines Grundstücks nicht automatisch, dass man das Recht hat, sich dort frei niederzulassen. Schauen wir uns gemeinsam an, was es mit bebaubaren und nicht bebaubaren Grundstücken auf sich hat:
Wenn das Grundstück bebaubar ist:
Ein Tiny House kann problemlos auf einem Baugrundstück aufgestellt werden.
Was die Einteilung in Abwasserentsorgungszonen betrifft, so müssen Wohngebäude in Gebieten mit kommunaler Abwasserentsorgung zur Abwasserbehandlung an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen werden. Wohngebäude in Gebieten mit individueller Abwasserentsorgung müssen hingegen eine autonome Abwasserbehandlungsanlage installieren. Die Gemeindeverwaltung ist verpflichtet, die Konformität der Anlage zu überprüfen.
Ein Grundstück gilt als bebaubar, wenn es entweder bereits an die Versorgungsnetze angeschlossen ist oder angeschlossen werden kann (Strom, Telefon und Wasser). Es besteht jedoch keine Verpflichtung, ein Wohnhaus an diese Netze anzuschließen.
Theoretisch dürfen alternative Wohnformen nur auf bebaubaren Grundstücken errichtet werden, doch das ALUR-Gesetz nimmt „leichte Wohnformen“ ausdrücklich in Betracht und sieht Ausnahmen für die Errichtung eines Tiny House auf nicht bebaubarem Grund vor.
Wenn das Grundstück nicht bebaubar ist:
Zu den nicht bebaubaren Grundstücken, die oft als „Freizeitgrundstücke“ bezeichnet werden, gehören landwirtschaftliche und Naturgebiete:
In landwirtschaftlichen Gebieten sind nur Bauten zulässig, die für die landwirtschaftliche Nutzung erforderlich sind. Nur Landwirte dürfen dort Wohnhäuser errichten.
Natur- und Waldgebiete sind Schutzgebiete, daher ist es nicht möglich, dort ein Wohnhaus zu errichten.
Mit dem ALUR-Gesetz können diese nicht bebaubaren Grundstücke jedoch für Leichtbauwohnungen zugelassen werden, sofern sie Teil von Sonderzonen sind.
Die Stellplätze sind nicht bebaubare Flächen, die für Mobilheime (leichte und demontierbare Unterkünfte) vorgesehen sind.
Ja, es ist also erlaubt, ein Tiny House auf einem nicht bebaubaren Grundstück aufzustellen. Man kann sein demontierbares/mobiles Haus also nur dann ganzjährig dort aufstellen, wenn das nicht bebaubare Grundstück eine kleine Fläche ist.
Jede Gemeinde legt in ihrem Bebauungsplan (PLU) die Sonderzonen fest, doch kann es vorkommen, dass eine Gemeinde ihre städtebaulichen Unterlagen noch nicht aktualisiert hat. Bevor Sie mit Ihrem Projekt beginnen, wenden Sie sich bitte an Ihr Rathaus, um weitere Informationen zum Bebauungsplan zu erhalten.
Die Schatzkarte des Vereins „Hameaux Légers“ zeigt die toleranten Städte an, die Ihr Leichtbau-Wohnprojekt akzeptieren würden.
Jetzt wissen Sie alles über die Vorschriften zum Abstellen von Tiny Houses auf nicht bebaubaren und bebaubaren Grundstücken. Brauchen Sie Inspiration? Schauen Sie sich unsere Projekte an



